Es wird in ein Überschwemmungsgebiet gebaut und die Häuser werden bei Hochwasser überflutet:

Das Areal und Teile der angrenzenden bestehenden Bebauung liegen derzeit zu einem Teil in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Durch Umgestaltung der Retentionsbereiche kann das Überschwemmungsgebiet durch das Landratsamt Ebersberg entsprechend neu festgesetzt werden, sodass sich das Überschwemmungsgebiet zukünftig auf den Bachraum beschränkt. Das Areal selbst und die angrenzende Bebauung befinden sich nach dieser Neufestsetzung außerhalb dieser hochwassergefährdeten Bereiche.

Durch die Renaturierung des Hennigbachs wird zudem der Bachraum deutlich erweitert und es vergrößert sich somit das Volumen, das dem Bach bei Hochwasser zur Verfügung steht, was das Ansteigen des Wasserpegels verringert.

Die Umgestaltung der Retentionsbereiche, so die Renaturierung des Hennigbaches erfolgen in enger und intensiver Abstimmung mit dem Landratsamt (LRA) Ebersberg Abteilung Wasserrecht und den Fachleuten des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Rosenheim. Entsprechende Anträge sind zu stellen und werden von den Fachbehörden mit der gebotenen Sorgfalt bewertet und geprüft.

Die geplanten vorgelagerten Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde am Einbergfeld und am Gigginger Bach werden hierbei nicht berücksichtigt und verbessern bei Realisierung den Hochwasserschutz zusätzlich.

 

 

Als Eigentümer der Gebäude liegt es in meinem eigenen Interesse, dass hier auch im Extremfall alles und jeder bestmöglich geschützt ist.  

Die Interessen von Eigentümern, Planern und Behörden sind hier deckungsgleich. Keiner will und wird akzeptieren, dass bei Extremwetterereignissen unkalkulierbare Risiken für Mensch und Bausubstanz entstehen.

Letztlich obliegt die Genehmigung unter Berücksichtigung künftiger klimatischer Herausforderungen den Experten im Landratsamt Ebersberg mit Unterstützung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim.

Der Hochwasserschutz für umliegende Gebäude verschlechtert sich also in keinster Weise, sondern wird wesentlich verbessert! Die Grundstücke an der Lippertstraße fallen durch die geplante Maßnahme sogar aus dem aktuell dort festgesetzten Überschwemmungsgebiet heraus.

 

Niederschlagswasser könnte bei Starkregen durch die geplante Bebauung nicht mehr versickern und würde Nachbargrundstücke überschwemmen:

Im gesamten Ortsgebiet versickert das Regenwasser aufgrund der undurchlässigen Lehmböden kaum. Wie auf jeder anderen Wiesen- oder Ackerfläche kommt es deshalb auf dem Grundstück nach Starkregen zur Bildung von Pfützen.

Für die geplante neue Bebauung wurde bereits in diesem frühen Planungsstadium ein konkretes Konzept zur Abführung, bzw. Nutzung des anfallenden Regenwassers erstellt.

Eine erste Regenrückhaltung erfolgt bereits auf den begrünten Dächern. Das Niederschlagwasser wird über offene Rinnen mit Einläufen in Vegetationsflächen zu weiteren Retensionsmulden im halböffentlichen Bereich geführt und erst dann gedrosselt in den Bach geleitet. Es gelangt kein Wasser in den Kanal.

Alle Wege, Parkplätze, einschließlich der Straße werden wasserdurchlässig ausgeführt. Die Straße entwässert in einen Baumgraben (Rigole). Der Überlauf wird in die nördliche Retensionsmulde geführt und dann gedrosselt in den Bach geleitet. Es gelangt kein Wasser in den Kanal.

Das in der Baugrubendrainage gesammelte Sickerwasser kann zur Bewässerung der Außenanlagen verwendet werden.

Ein derartig ausgebildetes und abgestuftes System zur Ableitung und Nutzung von Regenwasser auch bei Extremwetterereignissen ist für den Bestand (Straßen und Gebäude) nicht vorhanden. Das komplette Wasser gelangt in den gemeindlichen Kanal, bzw. fließt oberflächlich über fremde Grundstücke zum Bach. Damit auch in Zukunft sowohl für den Bestand als auch für die neue Bebauung keine Gefahren bestehen, wird das Regenwasser kontrolliert mittels Mulden, Drainagen, Durchläufen gezielt zum Hennigbach geleitet.

Das Konzept für das neue Quartier setzt neue Maßstäbe im Bereich Regenwassermanagement im gesamten Ort und verbessert zudem die Situation für die Regenwasserableitung aus dem Bestand.

 

Verkehr aufgrund der neuen Mitbürger/Anwohner wird zu einem Verkehrskollaps im Bereich Am Fischergries, Heilmaierstraße und Textorstraße führen:

Es ist sicherlich richtig, dass die Situation in den o.g. Straßen zu bestimmen Tageszeiten als angespannt zu bewerten ist. Dies liegt aber nicht am Verkehr aus den Siedlungen selbst, sondern ist dem Umgehungsverkehr aus der Erdinger Straße Richtung Bahnhof und Gewerbegebiet geschuldet. Dieser Umgehungsverkehr ist gesamtheitlich durch die Gemeinde neu zu organisieren.

Zur Bewertung der Auswirkungen des neuen Quartiers auf dem Verkehr in den o.g. Straßen wurde bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben. Erste Stellungnahme zur Thematik Erschließungsverkehr liegt vor und sieht trotz sehr vorsichtiger Ansätze vorbehaltlich
weiterer detaillierter Planung im Zuge des BP-Verfahrens derzeit keine Problempunkte.

Im Zuge des BP-Verfahrens soll ein detailliertes Verkehrsgutachten inklusive Verkehrszählung unter Berücksichtigung des Schleichverkehrs zum Bahnhof erfolgen.

Die interne Erschließung des Areals (nach Gebäude 12) mit dem KFZ erfolgt größtenteils unterirdisch. Die oberirdische Erschließung für Besucher- und Lieferverkehr, sowie Müll und Rettungsdienst erfolgt über den verkehrsberuhigten Bereich Hauser Weg. Der Hauser Weg endet für diesen Verkehr im Norden mit einem Wendehammer. Die Erschließung für Fußgänger und Fahrradfahrer erfolgt über den Hauser Weg und den bachbegleitenden Weg.

 

 

Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge müssen im Brandfall über den
Pfarrer-Hochmaier-Ring anfahren:

Dies ist gar nicht möglich, da zwischen Hauser Weg und Pfarrer-Hochmaier-Ring nur eine schmale Verbindung für Fußgänger besteht. Zum anderen werden sämtliche Feuerwehrzufahrten und Rettungswege selbstverständlich über das Gelände selbst sichergestellt. Der Hauser Weg wird so ausgebaut, dass dies problemlos möglich ist.

 

Durch das neue Quartier ziehen Tausende neue Menschen nach Markt Schwaben:

Nach derzeitigem Stand sollen ca. 150 neue Wohnungen in verschiedenen Wohngrößen
und Wohnungstypen errichtet werden. Anhand von statischen Erhebungen ist im Mittel mit
2 Personen je Wohnung zu rechnen. Somit ergibt sich, dass im neuen Quartier am Hennigbach ca. 300 Personen (ohne Seniorenzentrum) leben werden. Da nicht alle Wohnungen zeitgleich bezugsfertig sein werden führt dies sicherlich nicht zur Überforderung der infrastrukturellen Einrichtungen des Ortes. Erfahrungsgemäß werden Neubauwohnungen von Personen gemietet, die über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen was somit direkte Steuerzuwächse vor Ort zur Folge hat.

 

Im preisgedämpften Wohnraum ziehen vermehrt Flüchtlinge ein:

Die preisgedämpften Wohnungen sind für Menschen gedacht, die sich für die Gemeinde verdient gemacht haben oder die in Berufsfeldern arbeiten, die dringend gebraucht werden, aber aufgrund des niedrigen Gehalts am freien Markt schwer tun Wohnraum zu finden (Pflegekräfte, Personal von Kindergärten etc.). Die Vergabe und die genauen Kriterien obliegen der Gemeinde. Es sind aber keine Sozialwohnungen im engeren Sinne.