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Andreas Wandinger
c/o Herzog-Ludwig-Str. 14
85570 Markt Schwaben
m info@leben-am-bach.de
w www.leben-am-bach.de
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Ja, diese Leistungen werden in Form von städtebaulichen Verträgen verbindlich zwischen der Gemeinde und dem Bauwerber geregelt, bevor Baurecht überhaupt entsteht.
Das mit Fassungsdatum 19.09.2024 vorgelegte städtebauliche Konzept wird als Grundlage für die Erarbeitung für den Flächennutzungsplan 21. Änderung und den Bebauungsplan
Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 13 Dagegen: 8
Das mit Fassungsdatum 02.12.2023 vorgelegte Konzept für eine Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen am Hauser Weg wird
als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan 21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt. (zum Ausklappen)
Abstimmungsergebnis: Dafür: 21 Dagegen: 1
Es handelt sich aktuell nicht um eine „Hundewiese“, sondern um ein nicht-öffentliches Privatgrundstück ohne Wegeverbindungen.
Erst durch die Abtretung des renaturierten Baches und der entsprechenden Grundstücke an die Gemeinde entsteht eine Grünfläche, die der Öffentlichkeit dann tatsächlich zur Verfügung steht und von ihr genutzt werden soll.
Damit entstehen erstmals richtige Spazierwege am Bach entlang für Hundebesitzer und Spaziergänger mit Parkbänken zum Verweilen.
Der Bach wird durch die geplanten direkten Bachzugänge mit Sitzstufen und Aufenthaltsbereichen erst zugänglich für die Hunde und ihre Besitzer.
Somit wird das Areal viel attraktiver für Hundebesitzer aber auch generell für Spaziergänger.
Ausgehend von der bestehenden Kleingartenanlage ist derzeit folgende Bebauung geplant:
Beschluss
Abstimmungsergebnis: Dafür: – Dagegen: –
Schaffung eines zeitgemäßen und nachhaltigen „neuen“ Quartiers im innerörtlichen Bereich (innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsgebiets/Außenbereichsfläche i. S. d. § 35 BauGB)
Flächen für Seniorenzentrum und betreutes Wohnen:
Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Seniorentreffpunkt,
Station ambulanter Dienst und Wohnungen für Mitarbeiter
Grundlage ist die aktuell gültige Fassung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg.
Flächen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen mit Belegungsrecht für den Markt
Flächen Geschosswohnungsbau mit 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen und Reihen- und Doppelhäuser zur Quartiersabrundung
Gemeinschaftsflächen für die Realisierung für Konzepte moderner Arbeitsformen und zeitgleicher Kinderbetreuung
Flächenoptimierte Bauweise unter Berücksichtigung von Abstandsflächen gemäß aktueller Bayerischer Bauordnung („Behutsamkeit bei der Flächenversiegelung“)
Begrünte Dächer zur optimalen Nutzung von regenerativen Energien (Photovoltaik) und zur Verbesserung des Regenwasserablaufes/Umsetzung eines Konzepts zum nachhaltigen Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser (Schwammstadt)
Hoher energetischer Standard: CO²-optimiertes Energiekonzept
Erhalt eines durchgängigen Grünzugs von Ost nach West (Frischluftzufuhr)
Renaturierung und Verbesserung der Gewässerstrukturen und damit entsprechender Beitrag zur ökologischen Aufwertung des innerörtlichen Hennigbachs sowie Schaffung von Begegnungs- und Erholungsbereichen
Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen
Zeitgemäßes Mobilitäts- und Verkehrskonzept unter Berücksichtigung des Erschließungsverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger, Car- und Bikesharing)
Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Grundlage für die Überplanung bildet das dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 vorgestellte städtebauliche Konzept, wobei sich die Inhalte im Laufe des Verfahrens teilweise noch ändern können. (zum Ausklappen)
Abstimmungsergebnis: Dafür: 18 Dagegen: 0
Aus Sicht des Marktgemeinderats ist es grundsätzlich denkbar das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen. Ferner wird der Bürgermeister beauftragt mit dem Grundstückseigentümer die Gespräche weiterzuführen und den fortlaufenden Abgleich mit den Erkenntnissen und/oder (Zwischen) Ergebnissen und Zielen des gemeindlichen ISEK-Projektes sicherzustellen. (zum Ausklappen)
Abstimmungsergebnis: Dafür: 20 Dagegen: 2
Im südlichen Bereich des Quartiers wird eine ca. 5.000m² große Fläche bereitgestellt für den Ersatzbau eines Seniorenzentrums mit Angeboten für stationäre Vollzeitpflege, Tagespflege, rollstuhl-gerechte Wohnungen und Ambulanter Dienst.
Aus einer nicht-öffentlichen Privatfläche und einem Gewässer mit minderer Qualität wird eine 40m breite, ca. 13.000m² große öffentlich zugängliche Grünanlage mit hochwertigem renaturiertem Gewässer als innerörtlicher Naherholungsbereich für Jung und Alt.
Zusätzlich erfolgt eine Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen bei Hochwasser.
Ohne Mitwirkung des Grundstückseigentümers wäre diese Maßnahme nicht möglich und die Renaturierung des Hennigbachs inklusive der Verbesserung der Hochwassersituation würde an der Heilmeierstrasse enden.
Ein Teil der Wohnflächen wird zu reduzierten Mieten mit Belegungsrecht durch die Gemeinde angeboten.
Dadurch können zum Beispiel verdiente Bürger mit hohem sozialem Engagement oder dringend benötigte Berufsgruppen (Pflegekräfte, Personal von Kindergärten etc.) berücksichtigt werden.
Über das Belegungsrecht für die o.g. Bereiche hinaus ist ein Belegungsrecht für Wohnungen ohne Mietreduktion für die Gemeinde geplant.
Flächen für Seniorenzentrum und betreutes Wohnen:
Grundlage ist die aktuell gültige Fassung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 14. November 2024 wird ein bauliches Konzept mit folgenden wesentlichen Bestandteilen vorgestellt:
Stationäre Vollzeitpflege: ca. 70 Plätze
Tagespflege: ca. 15 Plätze
Seniorengerechte Wohnungen: ca. 24 rollstuhlgerechte Wohnungen
Gesamtzahl der betreuten Personen: ca. 121
Ambulanter Dienst
Restaurant / Café für Bewohner und Besucher.
Weitere detailliertere Informationen folgen.
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