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  • Durch das Projekt entsteht ein Zuzug von ca. 260 Personen.
  • Gemäß statischen Daten ist die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter und Schulalter so, dass die bestehenden Schulen und Kindergärten am Ort dies ohne Probleme kompensieren können.
  • Diese und andere Folgekosten für den Ort werden dadurch kompensiert, dass sich der Bauherr in städtebaulichen Verträgen gegenüber der Gemeinde verpflichtet, einen Teil der Wohnungen preisgedämpft anzubieten, den Bach zu renaturieren, den öffentlichen Park anzulegen etc. (siehe Wertgewinn Gemeinde).
  • Eine Kompensation der Folgekosten in diesem Umfang geht weit über das hinaus, was in der Vergangenheit von Bauwerbern geleistet wurde.
  • In Summe fließt durch die genannten Maßnahmen ein mittlerer siebenstelliger Eurobetrag vom Grundstückseigentümer an die Gemeinde.
  • Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass ein Teil der Steuerzahlungen eines jeden neuen Bürgers direkt in die Gemeindekasse fließt (15% des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer).
  • Dazu kommen indirekte Zahlungen in Form von höheren Gewerbesteuern, dadurch dass neue Bürger auch Produkte und Dienstleistungen örtlicher Unternehmen kaufen.
  • Diese zusätzlichen Einnahmen der Gemeinde zusammen mit den unter Wertgewinn Gemeinde aufgeführten Punkten übersteigt die Folgekosten bei Weitem.

 

  • Im gesamten Ortsgebiet versickert das Regenwasser aufgrund der undurchlässigen Lehmböden kaum. Wie auf jeder anderen Wiesen- oder Ackerfläche kommt es deshalb auf dem Grundstück nach Starkregen zur Bildung von Pfützen.
  • Für die geplante neue Bebauung wurde bereits in diesem frühen Planungsstadium ein konkretes Konzept zur Abführung, bzw. Nutzung des anfallenden Regenwassers erstellt.
  • Eine erste Regenrückhaltung erfolgt bereits auf den begrünten Dächern sowie der intensiv begrünten Tiefgarage. Danach wird das Niederschlagwasser wird über Rinnen zu Geländemulden im Vorfeld des Bachs geführt und erst dann gedrosselt in den Bach geleitet. Es gelangt kein Wasser in den Kanal.
  • Alle Wege, Parkplätze, einschließlich der Straße werden wasserdurchlässig ausgeführt. Die Straße entwässert in einen vertieften seitlichen Grünstreifen (Baumgraben/Rigole).
  • Ein eventueller Überlauf wird im Norden des Grundstücks zu einer Retentionsmulde geführt und von dort gedrosselt in den Bach geleitet. Es gelangt kein Wasser in den Kanal.
  • Ein derartig ausgebildetes und abgestuftes System zur Ableitung und Nutzung von Regenwasser auch bei Extremwetterereignissen, ist in der aktuellen Situation (Straßen und Gebäude) nicht vorhanden, sondern das komplette Wasser gelangt aktuell in den gemeindlichen Kanal bzw. fließt oberflächlich über fremde Grundstücke zum Bach.
  • Das Konzept für das neue Quartier setzt neue Maßstäbe im Bereich Regenwassermanagement im gesamten Ort und verbessert zudem die Situation für die Regenwasserableitung aus der Umgebung.

Ja, diese Leistungen werden in Form von städtebaulichen Verträgen verbindlich zwischen der Gemeinde und dem Bauwerber geregelt, bevor Baurecht überhaupt entsteht.

  • Jede neue Bebauung führt zu einer Versiegelung von Flächen. Hier wird jedoch im Gegenzug sogar eine erhebliche Fläche entsiegelt.
  • Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sowohl die noch vorhandenen Tennisplätze, der Hauser Weg (im Bestand nicht wasserdurchlässig asphaltiert) und die teils verbauten Uferbereiche des Hennigbachs eine fast 10.000m2 große versiegelte und damit abflusswirksame Fläche bilden.
  • Durch die Anwendung von Bauweisen nach den Prinzipien der „Schwammstadt“ (Begrünte Dächer und Tiefgaragen, Baumrigolen, wasserdurchlässige Beläge usw.) wird es möglich diese abflusswirksame Fläche zu reduzieren.
  • Das bedeutet, dass in Zukunft aus dieser Fläche weniger Wasser oberflächig abfließen wird wie bisher.
  • Nein, dafür gibt es überhaupt keinen Grund.
  • Die an die Schrebergärten angrenzenden Reihen- und Doppelhäuser halten einen großzügigen Abstand zu diesen ein.
  • Die Reihen- und Doppelhäuser wurden zudem bewusst nur in der Höhe Erdgeschoss plus Oberschoss gehalten um die Schrebergärten nicht zu verschatten.
  • Durch die Renaturierung des Hennigbachs und die Erweiterung des Bachraums wird zudem die Hochwassergefährdung der Schrebergärten reduziert.

 

  • Die aktuelle Planung sieht vor, den Hauser Weg als eine verkehrsberuhigte Wohnstraße auszubauen.
  • Dabei soll die Straße bis zum Ende des geplanten Seniorenzentrums als Zweirichtungsfahrbahn mit 5,50 m Breite ausgebaut werden.
    Parallel dazu soll der bestehende Gehweg entlang der Heilmaierstraße bis zum Haupteingang des Seniorenzentrums verlängert werden.
  • Ab der Tiefgaragenzufahrt bei Haus 3 verengt sich die Fahrbahn auf 4,00 m Breite.
    Ab hier wird die Wohnstraße als Zweirichtungsfahrbahn mit Ausweichstellen verkehrsberuhigt weitergeführt.
  • Die Fahrbahn mündet in einem Wendehammer, so dass kein Durchgangs- oder Schleichverkehr entstehen kann.
  • Zur besseren Vorstellung: Eine 12m breite Straße entspricht einer 3-spurigen Autobahn.
  • Zur Bewertung der Auswirkungen des neuen Quartiers auf den Verkehr in den o.g. Straßen wurde bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben.
  • Eine erste Stellungnahme des Gutachters sieht trotz sehr vorsichtiger Ansätze aber derzeit keine Problempunkte.
  • Im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens wird aber ein detailliertes Verkehrsgutachten inklusive Verkehrszählung unter Berücksichtigung des Schleichverkehrs zum Bahnhof erfolgen.
  • Der Bewohnerverkehr wird unterirdisch über die Tiefgarage (Einfahrt bei Gebäude 3) geführt und nicht über den Hauserweg.
  • Entlang des Hauserwegs sind lediglich Besucherstellplätze geplant.
  • Der Hauserweg selbst wird verkehrsberuhigt ausgebaut und endet in einem Wendehammer.
  • Es ist keine Verlängerung des Hauserwegs bis zur Erdinger Straße geplant. Somit wird hier kein Durchgangs- oder Schleichverkehr entstehen.
  • Sollten durch die Verkehrszählung Probleme festgestellt werden, zum Beispiel im Berufsverkehr, so werden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde auch Maßnahmen ergriffen, um den Schleichverkehr von der Erdinger Straße zu unterbinden oder reduzieren.
  • Es handelt sich aktuell nicht um eine „Hundewiese“, sondern um ein nicht-öffentliches Privatgrundstück ohne Wegeverbindungen.
  • Erst durch die Abtretung des renaturierten Baches und der entsprechenden Grundstücke an die Gemeinde entsteht eine Grünfläche, die der Öffentlichkeit dann tatsächlich zur Verfügung steht und von ihr genutzt werden soll.
  • Damit entstehen erstmals richtige Spazierwege am Bach entlang für Hundebesitzer und Spaziergänger mit Parkbänken zum Verweilen.
  • Der Bach wird durch die geplanten direkten Bachzugänge mit Sitzstufen und Aufenthaltsbereichen erst zugänglich für die Hunde und ihre Besitzer. Somit wird das Areal viel attraktiver für Hundebesitzer aber auch generell für Spaziergänger.
  • Das Areal stellt in keinster Weise eine schützenswerte Grünfläche oder ein natürliches Biotop dar: Ein großer Teil der Konzeptfläche befindet sich auf dem Areal der ehemaligen Tennisplätze welche in den 1970 Jahren als Sandplätze gebaut wurden.
  • Ein Teil der damals im Erdreich verbauten Baustoffe stellt heute eine Altlast dar, die entsorgt werden sollte. Die Tennisflächen sind mittlerweile fast vollständig von aufkommenden Pflanzen überwuchert. Das Grundstück verkommt auch mehr und mehr zu einer Müllkippe.
  • Von Gartenabfällen und alten verrosteten Fahrädern, über alte Gasflaschen, bis Autoreifen liegt überall Müll herum welcher dort widerrechtlich entsorgt wird. Das ehemalige Tennisheim ist nur noch als abgebrannte Ruine vorhanden.
  • Der beschriebene Zustand soll im Rahmen der Maßnahme bereinigt werden. Darüber hinaus sieht das Bebauungskonzept die Anlage einer 13.000m² großen öffentlich zugänglichen, hochwertigen Grünfläche vor.

Das mit Fassungsdatum 19.09.2024 vorgelegte städtebauliche Konzept wird als Grundlage für die Erarbeitung für den Flächennutzungsplan 21. Änderung und den Bebauungsplan 
Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.

 

Abstimmungsergebnis:                      Dafür: 13         Dagegen: 8

Das mit Fassungsdatum 02.12.2023 vorgelegte Konzept für eine Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen am Hauser Weg wird

als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan 21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt. (zum Ausklappen)

Abstimmungsergebnis:                      Dafür: 21         Dagegen: 1

Es handelt sich aktuell nicht um eine „Hundewiese“, sondern um ein nicht-öffentliches Privatgrundstück ohne Wegeverbindungen.

Erst durch die Abtretung des renaturierten Baches und der entsprechenden Grundstücke an die Gemeinde entsteht eine Grünfläche, die der Öffentlichkeit dann tatsächlich zur Verfügung steht und von ihr genutzt werden soll.

Damit entstehen erstmals richtige Spazierwege am Bach entlang für Hundebesitzer und Spaziergänger mit Parkbänken zum Verweilen.

Der Bach wird durch die geplanten direkten Bachzugänge mit Sitzstufen und Aufenthaltsbereichen erst zugänglich für die Hunde und ihre Besitzer.

Somit wird das Areal viel attraktiver für Hundebesitzer aber auch generell für Spaziergänger.

 

  • Alle Hochwasserchutz Maßnahmen finden auf dem Areal selbst statt ohne Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen der Gemeinde (geplante Dämme am Einbergfeld und Gigginger Bach, Renaturierung des Bachs innerorts etc.)
  • Planung und Umsetzung in enger Abstimmung mit Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt unter Berücksichtigung der zukünftigen klimatischen Herausforderungen
  • Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes mit positiven Folgen für den gesamten Bereich
  • Erhöhung des Retentionsraumes (Fläche die bei Hochwasser gewollt überflutet werden soll, um ein zu starkes Ansteigen des Baches zu verhindern) durch Aufweitung des Bachraumes

Ausgehend von der bestehenden Kleingartenanlage ist derzeit folgende Bebauung geplant:

  • Hauser Weg Nr.  25: Doppelhaus – Erdgeschoss mit Obergeschoss
  • Hauser Weg Nr. 23: Reihenhaus (6 Einheiten) – Erdgeschoss mit Obergeschoss
  • Hauser Weg Nr. 3-21: Mehrfamilienhaus:  Erdgeschoss mit 2 Obergeschossen
    • 1-Zimmer: 10%
    • 2-Zimmer: 45%
    • 3-Zimmer: 35%
    • 4-Zimmer: 10%

 

  • Im Bereich der Wohnbebauung sind Gebäude mit maximal 3 Geschossen geplant.
  • Die maximale Höhe entspricht den Firsthöhen der angrenzenden bestehenden Bebauung und fügt sich somit problemlos in die vorhandene Siedlungsstruktur ein.
  • Die Doppel- und Reihenhäuser im Norden haben ein Erdgeschoss, sowie ein weiteres Geschoss mit begrüntem Flachdach.
  • Die restlichen Gebäude der Wohnbebauung haben ein Erdgeschoss, sowie zwei weitere Geschosse und ebenfalls ein begrüntes Flachdach.
  • Das Seniorenzentrum im Süden hat ein Erdgeschoss und drei weitere Geschosse.
  • Zur besseren Vorstellung: Die Hochhäuser an der Von-Kobell-Straße haben 9 Geschosse, die Häuser am Dr.-Hartlaub-Ring 6 Geschosse.
  • Nein, im Gegenteil: Erst durch diese geplante Renaturierung und Aufwertung der Gewässerstrukturen findet ein Anstoß zur Bildung einer naturnahen Bachaue statt.
  • Der Hennigbach in seiner jetzigen Ausprägung stammt aus den 1930 Jahren.
  • Der Bachlauf wurde damals begradigt und an die jetzige steile Geländekante an der Lippertstraße verschoben. Innerhalb des Bachbettes wurden mehrere Abstürze (Hindernisse) geschaffen und die Ufer großflächig verbaut und versiegelt.
  • Diese begradigten, steilen Ufer weisen keinerlei naturnahe Sicherungen auf und sind an mehreren Stellen mit standortfremden Gehölzen bewachsen. (z.B. Fichten). Aufgrund dieser Tatsachen kann man in diesem Bachabschnitt von einem „Gewässer mit minderer Qualität“ sprechen.
  • Im Rahmen des Bebauungskonzepts soll der Hennigbach ab der Brücke an der Heilmaierstraße bis zum Beginn der Kleingartenanlage auf ca. 280 m Länge renaturiert und als naturnaher Bachlauf ausgebaut werden. Dies wird einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, zur Biotopverbesserung und Erhöhung der biologischen Vielfalt leisten.
  • Ohne Mitwirkung des Grundstückseigentümers wäre diese Maßnahme nicht möglich und die Renaturierung des Hennigbachs inklusive der Verbesserung der Hochwassersituation würde an der Heilmaierstraße enden.
  • Das Areal und Teile der angrenzenden bestehenden Bebauung liegen derzeit zu einem Teil in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Durch die Renaturierung des Hennigbachs wird der Bachraum deutlich erweitert und es vergrößert sich somit das Volumen, das dem Bach bei Hochwasser zur Verfügung steht, was das Ansteigen des Wasserpegels verringert.
  • Dies ermöglicht, dass das Überschwemmungsgebiet durch das Landratsamt Ebersberg entsprechend neu festgesetzt werden kann, sodass sich das Überschwemmungsgebiet zukünftig auf den Bachraum beschränkt. Das Areal selbst und die Nachbargrundstücke an der Lippertstrasse befinden sich nach dieser Neufestsetzung außerhalb dieser hochwassergefährdeten Bereiche. Der Hochwasserschutz für umliegende Gebäude verschlechtert sich also in keinster Weise, sondern wird sogar wesentlich verbessert!
  • Die Umgestaltung der Retentionsbereiche, sowie die Renaturierung des Hennigbaches erfolgen in enger und intensiver Abstimmung mit dem Landratsamt (LRA) Ebersberg Abteilung Wasserrecht und den Fachleuten des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Rosenheim. Entsprechende Anträge sind zu stellen und werden von den Fachbehörden mit der gebotenen Sorgfalt bewertet und geprüft, auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Extremwetterwahrscheinlichkeiten.
  • Die geplanten vorgelagerten Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde am Einbergfeld und am Gigginger Bach werden hierbei nicht berücksichtigt und verbessern bei Realisierung den Hochwasserschutz zusätzlich!
  • Als Eigentümer der Gebäude liegt es in meinem eigenen Interesse, dass hier auch im Extremfall alles und jeder bestmöglich geschützt ist.
  • Die Interessen von Eigentümern, Planern und Behörden sind hier deckungsgleich. Keiner will und wird akzeptieren, dass bei Extremwetterereignissen unkalkulierbare Risiken für Mensch und Bausubstanz entstehen.
  • Dies ist gar nicht möglich, da zwischen Hauser Weg und Pfarrer-Hochmaier-Ring nur eine schmale Verbindung für Fußgänger besteht.
  • Zum anderen werden sämtliche Feuerwehrzufahrten und Rettungswege selbstverständlich über das Gelände selbst sichergestellt.
  • Der Hauser Weg wird so ausgebaut und verbreitert, dass dies problemlos möglich ist. Der Hauserweg bleibt aber ein verkehrsberuhigter Bereich.

 

  • Nach derzeitigem Stand sollen ca. 130 neue Wohneinheiten in verschiedenen Wohngrößen und Wohnungstypen errichtet werden.
  • Anhand von statistischen Erhebungen ist im Mittel mit 2 Personen je Wohnung zu rechnen. Somit ergibt sich, dass im neuen Quartier am Hennigbach ca. 260 Personen (ohne Seniorenzentrum) leben werden.
  • Da nicht alle Wohnungen zeitgleich bezugsfertig sein werden führt dies sicherlich nicht zur Überforderung der infrastrukturellen Einrichtungen des Ortes.
  • Die preisgedämpften Wohnungen sind für Menschen gedacht, die sich für die Gemeinde verdient gemacht haben oder die in Berufsfeldern arbeiten, die dringend gebraucht werden, die sich aber aufgrund des niedrigen Gehalts am freien Markt schwer tun Wohnraum zu finden (Pflegekräfte, Personal von Kindergärten etc.).
  • Die Vergabe und die genauen Kriterien obliegen der Gemeinde.
  • Es sind aber keine Sozialwohnungen im engeren Sinne.
  • Die Unterbringung von Flüchtlingen ist nicht vorgesehen.

  • Nachhaltiges Regenwassermanagement (Schwammstadt)
  • Hohes energetisches Niveau der Gebäude
  • Gesamtheitliches Energiekonzept
  • Bepflanzung mit klimaangepassten Bäumen, Sträuchern und Stauden

Beschluss

Abstimmungsergebnis:                      Dafür: –           Dagegen: –

 

  1. Für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 86 aufgestellt.
  2. Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Schaffung eines zeitgemäßen und nachhaltigen „neuen“ Quartiers im innerörtlichen Bereich (innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsgebiets/Außenbereichsfläche i. S. d. § 35 BauGB)

Flächen für Seniorenzentrum und betreutes Wohnen:

Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Seniorentreffpunkt,
Station ambulanter Dienst und Wohnungen für Mitarbeiter

Grundlage ist die aktuell gültige Fassung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg.

 

Flächen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen mit Belegungsrecht für den Markt

Flächen Geschosswohnungsbau mit 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen und Reihen- und Doppelhäuser zur Quartiersabrundung

Gemeinschaftsflächen für die Realisierung für Konzepte moderner Arbeitsformen und zeitgleicher Kinderbetreuung

Flächenoptimierte Bauweise unter Berücksichtigung von Abstandsflächen gemäß aktueller Bayerischer Bauordnung („Behutsamkeit bei der Flächenversiegelung“)

Begrünte Dächer zur optimalen Nutzung von regenerativen Energien (Photovoltaik) und zur Verbesserung des Regenwasserablaufes/Umsetzung eines Konzepts zum nachhaltigen Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser (Schwammstadt)

Hoher energetischer Standard: CO²-optimiertes Energiekonzept

Erhalt eines durchgängigen Grünzugs von Ost nach West (Frischluftzufuhr)

Renaturierung und Verbesserung der Gewässerstrukturen und damit entsprechender Beitrag zur ökologischen Aufwertung des innerörtlichen Hennigbachs sowie Schaffung von Begegnungs- und Erholungsbereichen

Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen

Zeitgemäßes Mobilitäts- und Verkehrskonzept unter Berücksichtigung des Erschließungsverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger, Car- und Bikesharing)

Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Grundlage für die Überplanung bildet das dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 vorgestellte städtebauliche Konzept, wobei sich die Inhalte im Laufe des Verfahrens teilweise noch ändern können. (zum Ausklappen)

Abstimmungsergebnis:                      Dafür: 18         Dagegen: 0

 

 

Aus Sicht des Marktgemeinderats ist es grundsätzlich denkbar das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen. Ferner wird der Bürgermeister beauftragt mit dem Grundstückseigentümer die Gespräche weiterzuführen und den fortlaufenden Abgleich mit den Erkenntnissen und/oder (Zwischen) Ergebnissen und Zielen des gemeindlichen ISEK-Projektes sicherzustellen. (zum Ausklappen)

Abstimmungsergebnis:                      Dafür: 20         Dagegen: 2

Im südlichen Bereich des Quartiers wird eine ca. 5.000m² große Fläche bereitgestellt für den Ersatzbau eines Seniorenzentrums mit Angeboten für stationäre Vollzeitpflege, Tagespflege, rollstuhl-gerechte Wohnungen und Ambulanter Dienst.

Seniorenzentrum

Aus einer nicht-öffentlichen Privatfläche und einem Gewässer mit minderer Qualität wird eine 40m breite, ca. 13.000m² große öffentlich zugängliche Grünanlage mit hochwertigem renaturiertem Gewässer als innerörtlicher Naherholungsbereich für Jung und Alt.

Zusätzlich erfolgt eine Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen bei Hochwasser.

Ohne Mitwirkung des Grundstückseigentümers wäre diese Maßnahme nicht möglich und die Renaturierung des Hennigbachs inklusive der Verbesserung der Hochwassersituation würde an der Heilmeierstrasse enden.

Bach und Park

Ein Teil der Wohnflächen wird zu reduzierten Mieten mit Belegungsrecht durch die Gemeinde angeboten.

Dadurch können zum Beispiel verdiente Bürger mit hohem sozialem Engagement oder dringend benötigte Berufsgruppen (Pflegekräfte, Personal von Kindergärten etc.) berücksichtigt werden.

Über das Belegungsrecht für die o.g. Bereiche hinaus ist ein Belegungsrecht für Wohnungen ohne Mietreduktion für die Gemeinde geplant.

  • Flächen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen mit Belegungsrecht für den Markt
  • Flächen Geschosswohnungsbau mit 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen und Reihen- und Doppelhäuser zur Quartiersabrundung
  • Gemeinschaftsflächen für die Realisierung für Konzepte moderner Arbeitsformen und zeitgleicher Kinderbetreuung
  • Flächenoptimierte Bauweise unter Berücksichtigung von Abstandsflächen gemäß aktueller Bayerischer Bauordnung („Behutsamkeit bei der Flächenversiegelung“)
  • Begrünte Dächer zur optimalen Nutzung von regenerativen Energien (Photovoltaik) und zur Verbesserung des Regenwasserablaufes/Umsetzung eines Konzepts zum nachhaltigen Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser (Schwammstadt)
  • Hoher energetischer Standard: CO²-optimiertes Energiekonzept

Flächen für Seniorenzentrum und betreutes Wohnen:

  • Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Seniorentreffpunkt,
  • Station ambulanter Dienst und Wohnungen für Mitarbeiter

Grundlage ist die aktuell gültige Fassung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 14. November 2024 wird ein bauliches Konzept mit folgenden wesentlichen Bestandteilen vorgestellt:

Stationäre Vollzeitpflege:                               ca. 70 Plätze

Tagespflege:                                                  ca. 15 Plätze

Seniorengerechte Wohnungen:                    ca. 24 rollstuhlgerechte Wohnungen

Gesamtzahl der betreuten Personen:           ca. 121

Ambulanter Dienst

Restaurant / Café für Bewohner und Besucher.

Weitere detailliertere Informationen folgen.

  • Anwendung von Prinzipien der Schwammstadt
  • Durchgehende Grünzone zwischen Bach-Auenbereich und geplanter Bebauung
  • Öffnung der Flächen für alle Gemeindebürger
  • Schaffung von Begegnungs- und Erholungsbereichen
  • Naturnahe Spielflächen
  • Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Gewässers
  • Natur- und Auenlebensraum schaffen und zurück ins Bewusstsein der Bevölkerung bringen
  • Reduzierung der Fließgeschwindigkeit und Erhöhung des Retentionsvolumens
  • Aufwertung und Stärkung des bestehenden großteils standortfremden Gehölzbestandes (z.B. Fichten) durch Neupflanzungen
  • Natürliche Kühlung und Beschattung
  • Zusätzlicher Lebensraum für Tiere
  • Rückführung des Hennigbaches in sein ursprüngliches, natürliches Bachbett
  • Schaffung eines neuen ökologischen, durchgängigen und naturnahen Gerinnes
  • Entsiegelung der Uferbereiche und Gewässerrandstreifen
  • Erhalt eines durchgängigen Grünzugs von Ost nach West (Frischluftzufuhr)
  • Renaturierung und Verbesserung der Gewässerstrukturen und damit entsprechender Beitrag zur ökologischen Aufwertung des innerörtlichen Hennigbachs sowie Schaffung von Begegnungs- und Erholungsbereichen
  • Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen

  • Umfassendes Angebot an Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen und Lebensumstände
  • Wohnungen mit reduzierter Miete mit Belegungsrecht für die Kommune
  • Berücksichtigung von zeitgemäßen Konzepten für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer
  • Vollstationäre Pflege
  • Kurzzeit- und Tagespflege, betreutes Wohnen
  • Seniorentreff, etc. ….
  • Nachhaltiges Regenwassermanagement (Schwammstadt)
  • Hohes energetisches Niveau der Gebäude
  • Gesamtheitliches Energiekonzept
  • Bepflanzung mit klimaangepassten Bäumen, Sträuchern und Stauden
  • Naturnahe Wiesenflächen (Bienenfreundliche Kommune)
  • Bachbegleitender öffentlicher Spazier- und Radweg durch das gesamte Grundstück, das bisher nicht zugänglich war. Vom Ortrand bis zum Postanger
  • Neue Spiel- und Aufenthaltsbereiche für alle Bevölkerungsgruppen
  • Vernetzung der Wohnquartiere durch neue Brücke über den Hennigbach
  • Sicherung des durchgängigen Grünzuges von Ost nach West
  • Aufweitung des Bachraumes und Abflachung der steilen Uferbereiche
  • Naturnahe Linienführung mit unterschiedlichen Bachbettbreiten
  • Schaffung von Bachzugängen und Aufenthaltsbereichen zum Erleben des Lebensraumes Bach
  • Biotopverbesserung und Erhöhung der biologischen Vielfalt
  • Alle Hochwasschutz Maßnahmen finden auf dem Areal selbst statt ohne Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen der Gemeinde (geplante Dämme am Einbergfeld und Gigginger Bach, Renaturierung des Bachs innerorts etc.)
  • Planung und Umsetzung in enger Abstimmung mit Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt unter Berücksichtigung der zukünftigen klimatischen Herausforderungen
  • Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes mit positiven Folgen für den gesamten Bereich
  • Erhöhung des Retentionsraumes (Fläche die bei Hochwasser gewollt überflutet werden soll, um ein zu starkes Ansteigen des Baches zu verhindern) durch Aufweitung des Bachraumes

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